Was macht eine behindertengerechte Wohnung aus und was gilt es bei der Wahl der Wohnung für Senioren und Behinderte zu beachten. Diesem Thema widmen wir uns innerhalb dieses Beitrags.
Die Anforderungen an eine behindertengerechte Wohnung
Spricht man von einer behindertengerechten Wohnung, so ist damit primär gemeint, dass die Wohnung derart beschaffen ist, dass auch ältere Menschen, sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen den Alltag maximal gut und bestenfalls ohne Hilfe anderer, zu meistern. Natürlich werden nun viele der Leser zunächst an das Problem der Treppen in Wohnungen und Häusern denken, doch gilt es bei einer behindertengerechten Wohnung weit mehr zu beachten als nur das Lösen des Treppenproblems. Zweifelsohne jedoch ist eine Rollstuhlrampe stets eine gute Option, zumindest um den Weg zur Haustür für körperlich eingeschränkte Menschen zu erleichtern. Es gibt jedoch weit mehr Barrieren, die es zu meistern gilt, um das Haus wirklich barrierefrei zu machen. Weitere Infos hier!
Was ist Barrierefreiheit?
Bei der Barrierefreiheit ist schlicht gemeint, dass die im Haus lebende Person ohne Probleme an jeden Ort im Haus und in jeden Raum auf jedem Stockwerk gelangen kann. Eine behindertengerechte Wohnung ist also stets auch barrierefrei. Barrierefrei Wohnungen sind meist vor allem auch für Senioren Thema.
Tatsächlich gibt es im BGG einen Paragraphen, der Barrierefreiheit klar definiert.
Paragraph 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) definiert „Barrierefreiheit“ folgendermaßen:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
Was gilt es bei der barrierefreien Wohnung zu beachten?
Was bedeutet das in der Praxis für Behinderte und körperlich eingeschränkte Personen?
Die Anforderungen auf einen Blick:
Stufen und Treppen sind zumeist das größte Problem bei Wohnungen, die behindertengerecht bzw. barrierefrei sein sollen. So gilt es der in der Wohnung lebenden Person zu ermöglichen Stellplätze und Wohnräume, so wie die Wohnung selbst gut zu erreichen. Eine Rollstuhlrampe kann dabei helfen Stufen zu überwinden.
Neben den Rollstuhlrampen setzt man zumeist auch Lifte, Aufzüge oder Hebelbühnen, um Treppen zu überwinden. Nicht jede Treppe ermöglicht den Einbau solcher Installationen wirklich gut.
Vor allem auch für Senioren, sollte man Gefahrenquellen so gut wie möglich, reduzieren. Dies beginnt schon bei der Wahl des Bodens. So gibt es rutschigere Belege und Belege mit mehr Halt. Sicherheit ist fernab des Bodenbelags ein großes Thema.
Nicht zuletzt für Rollstuhlfahrer können zu schmale Türen zum Problem werden, weshalb man hier behindertengerechte Türen mit einem gewissen Durchmesser wählt. Das Platzproblem gilt keinesfalls nur für Türen, weshalb man auch in der Wohnung selbst, Wendemöglichkeiten für den Rollstuhlfahrer einplanen muss.
Nicht nur Wohnräume sollten gut erreichbar sein. Wichtig ist auch, dass die alltäglichen Dinger einfach von der Hand gehen. So sollten Schalter derart angebracht sein, dass man sie auch aus dem Rollstuhl bzw. im Sitzen gut erreichen kann.
Eine behindertengerechte und barrierefreie Wohnung sollte maximal an den individuellen Bedürfnissen der Bewohner ausgerichtet sein. Je nach Einschränkung oder Behinderung, muss man die entsprechenden Maßnahmen an der Wohnung ergreifen.
Vermieter dürfen sich Umbaumaßnahmen, welche die Wohnung barrierefrei machen sollen, nicht entgegenstellen, sehr wohl aber können Vermieter fordern, dass die ergriffenen Maßnahmen und Neuerungen in der Wohnung bei Auszug wieder auf den alten Stand zurückgebaut werden.
Fazit
Wir hoffen mit diesem Beitrag die eine oder andere Information rund um das Thema behindertengerechtes Wohnen gegeben zu haben und wünschen schönes Wohnen ohne Hürden, damit die alltäglichen Dinge maximal bequem und gut erledigt und gemacht werden können. Nicht immer lässt sich die aktuelle Wohnung wirklich behindertengerecht umbauen. Hat man etwa einen Unfall oder sitzt man aus anderen Gründen im Rollstuhl, kann ein Umzug alternativlos sein. In jedem Fall ist man in diesem Fall in Deutschland nicht alleine auf sich gestellt. Verschiedene Anlaufstellen und Förderungsmöglichkeiten sollte man prüfen.
Weitere Tipps zum Thema Wohnen mit Behinderung
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Behindertengerechte Wohnung
Behindertengerecht Wohnen
Inhalt
Was macht eine behindertengerechte Wohnung aus und was gilt es bei der Wahl der Wohnung für Senioren und Behinderte zu beachten. Diesem Thema widmen wir uns innerhalb dieses Beitrags.
Die Anforderungen an eine behindertengerechte Wohnung
Spricht man von einer behindertengerechten Wohnung, so ist damit primär gemeint, dass die Wohnung derart beschaffen ist, dass auch ältere Menschen, sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen den Alltag maximal gut und bestenfalls ohne Hilfe anderer, zu meistern. Natürlich werden nun viele der Leser zunächst an das Problem der Treppen in Wohnungen und Häusern denken, doch gilt es bei einer behindertengerechten Wohnung weit mehr zu beachten als nur das Lösen des Treppenproblems. Zweifelsohne jedoch ist eine Rollstuhlrampe stets eine gute Option, zumindest um den Weg zur Haustür für körperlich eingeschränkte Menschen zu erleichtern. Es gibt jedoch weit mehr Barrieren, die es zu meistern gilt, um das Haus wirklich barrierefrei zu machen. Weitere Infos hier!
Was ist Barrierefreiheit?
Bei der Barrierefreiheit ist schlicht gemeint, dass die im Haus lebende Person ohne Probleme an jeden Ort im Haus und in jeden Raum auf jedem Stockwerk gelangen kann. Eine behindertengerechte Wohnung ist also stets auch barrierefrei. Barrierefrei Wohnungen sind meist vor allem auch für Senioren Thema.
Tatsächlich gibt es im BGG einen Paragraphen, der Barrierefreiheit klar definiert.
Paragraph 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) definiert „Barrierefreiheit“ folgendermaßen:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
Weitere Informationen hierzu: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Bauwesen/GrundlagenSicherheit/BarrierefreiesBauen/BGG/BGGe.html?nn=397050
Was gilt es bei der barrierefreien Wohnung zu beachten?
Was bedeutet das in der Praxis für Behinderte und körperlich eingeschränkte Personen?
Die Anforderungen auf einen Blick:
Stufen und Treppen sind zumeist das größte Problem bei Wohnungen, die behindertengerecht bzw. barrierefrei sein sollen. So gilt es der in der Wohnung lebenden Person zu ermöglichen Stellplätze und Wohnräume, so wie die Wohnung selbst gut zu erreichen. Eine Rollstuhlrampe kann dabei helfen Stufen zu überwinden.
Neben den Rollstuhlrampen setzt man zumeist auch Lifte, Aufzüge oder Hebelbühnen, um Treppen zu überwinden. Nicht jede Treppe ermöglicht den Einbau solcher Installationen wirklich gut.
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Nicht nur Wohnräume sollten gut erreichbar sein. Wichtig ist auch, dass die alltäglichen Dinger einfach von der Hand gehen. So sollten Schalter derart angebracht sein, dass man sie auch aus dem Rollstuhl bzw. im Sitzen gut erreichen kann.
Eine behindertengerechte und barrierefreie Wohnung sollte maximal an den individuellen Bedürfnissen der Bewohner ausgerichtet sein. Je nach Einschränkung oder Behinderung, muss man die entsprechenden Maßnahmen an der Wohnung ergreifen.
Vermieter dürfen sich Umbaumaßnahmen, welche die Wohnung barrierefrei machen sollen, nicht entgegenstellen, sehr wohl aber können Vermieter fordern, dass die ergriffenen Maßnahmen und Neuerungen in der Wohnung bei Auszug wieder auf den alten Stand zurückgebaut werden.
Fazit
Wir hoffen mit diesem Beitrag die eine oder andere Information rund um das Thema behindertengerechtes Wohnen gegeben zu haben und wünschen schönes Wohnen ohne Hürden, damit die alltäglichen Dinge maximal bequem und gut erledigt und gemacht werden können. Nicht immer lässt sich die aktuelle Wohnung wirklich behindertengerecht umbauen. Hat man etwa einen Unfall oder sitzt man aus anderen Gründen im Rollstuhl, kann ein Umzug alternativlos sein. In jedem Fall ist man in diesem Fall in Deutschland nicht alleine auf sich gestellt. Verschiedene Anlaufstellen und Förderungsmöglichkeiten sollte man prüfen.
Weitere Tipps zum Thema Wohnen mit Behinderung
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Hier weitere Infos zu den speziellen Angeboten der KfW
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