Finden sich mehrere Wohnungseigentümer unter einem Dach zusammen, entsteht eine Wohnungseigentumsgemeinschaft, kurz WEG. Damit diese reibungslos funktioniert, hat der Gesetzgeber klare Vorgaben geschaffen. Es sind wichtige Grundregeln zu beachten, darüber hinaus können sich Rechtsfragen ergeben, die eindeutig geklärt werden müssen. Die Verteilung der Aufgaben, die bezüglich der Immobilie einer Eigentümergemeinschaft obliegen, kann zeitlich umfangreich und rechtlich anspruchsvoll sein. Gut beraten ist, wer diese Last auf die Schultern einer kompetenten Hausverwaltung abgibt. Sie kennt nicht nur die rechtlichen Pflichten, sondern weiß aus Erfahrung, wie man Probleme minimiert und konstruktive Lösungswege umsetzt.
Eigentum, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum – was zählt
Wer sich als Käufer für eine Immobilie in einer Wohnanlage interessiert oder bereits eine solche besitzt, weiß, dass es neben dem Sondereigentum auch ein Gemeinschaftseigentum gibt. Das Sondereigentum betrifft den eigenen Wohnraum, über den Eigentümer beliebig verfügen können. Auch das Recht der individuellen Gestaltung ist hier inbegriffen. Die Rechte Dritter dürfen dabei allerdings nicht beeinträchtigt werden. Garagen und Stellplätze, Garten, Dachboden und Keller werden durch eine Teilungserklärung definiert. Sie können auf diesem Weg einem Eigentümer zugeschrieben werden, obwohl es sich im Prinzip um Gemeinschaftseigentum handelt.
Für das Gemeinschaftseigentum gilt, dass nur die Eigentümergemeinschaft entscheiden kann, wie darüber verfahren wird. Alle anfallenden Kosten wie Instandhaltung, Instandsetzung und Umbauten für das Gemeinschaftseigentum werden auf die Eigentümer aufgeteilt. Auch Fenster und Wohnungstüren gelten als Gemeinschaftseigentum, da sie für die Sicherheit des ganzen Hauses sowie dessen Optik entscheidend sind. Optische und Sicherheitsgründe sind es, die für Balkone und Rollläden zählen. Hier muss die Eigentümergemeinschaft einen Weg finden, der allen Parteien gerecht wird.
Bereits durch die Zuordnung der unterschiedlichen Eigentumsarten wird klar, dass nicht nur die Nutzung, sondern auch die dafür anfallenden Kosten eindeutig zugeordnet werden müssen. Dies ist mit einem großen Arbeitsaufwand verbunden, der Eigentümern von einer kompetenten Hausverwaltung abgenommen wird. Bei so viel Arbeitsleistung entstehen jedoch weitere Ausgaben für die Wohnungseigentümer. Haben Eigentümer ihre Immobilie vermietet, können die Kosten für die Hausverwaltung auf die Mieter umgelegt werden. Werden die Wohnung jedoch selbst bewohnt, bleiben Eigentümer auf den Kosten sitzen.
Immobilien selbst verwalten – Kosten senken
Vor allem in kleineren Eigentümergemeinschaften wird deshalb oftmals angedacht, die anfallenden Abrechnungen und anderen WEG-Aufgaben trotz der Arbeitsintensität selbst zu übernehmen. Ihnen kommt ein neues Modell der Hausverwaltung entgegen. Wer seine Immobilie online verwalten möchte, kann dies nun im Internet erledigen. Mithilfe einer ausgeklügelten Software, praxisbezogenen Features und leicht verständlichen Vorgaben gelingt es, die wichtigsten Aufgaben einer WEG zeitsparend und zuverlässig zu erledigen.
Schritt für Schritt kann beispielsweise die Nebenkostenabrechnung angelegt werden. Generelle Vorgaben bleiben erhalten, künftig sind nur noch die geänderten Zahlen einzufügen. Alle erforderlichen Angaben für die Nebenkostenabrechnung sind rechtssicher umgesetzt, inhaltlich ist alles erfasst, was notwendig ist. Details wie Umlageschlüssel und Abrechnungszeiträume können individuell geplant werden.
Überblick und Zeitersparnis gewinnen die Eigentümer, die alle für die Immobilie relevanten Dokumente online verwalten. Sie sind im Nutzerportal abgelegt. Alle, die eine Zugangsberechtigung haben, können sie dort abrufen. Auf diese Weise ist es möglich, Mietern wie Behörden rasch Auskunft zu geben.
Auch die Finanzplanung einzelner Eigentümer oder des Eigentümers einer Mietimmobilie findet online statt. Alle Einnahmen und Ausgaben sind hier zusammengefasst, für einen umfassenden Überblick braucht es nicht mehr als einen Mausklick. Welche Daten und Zahlen erfasst werden, entscheidet allein der Nutzer.
Sinnvoll ist die Online-Verwaltung der Immobilie auch dann, wenn es um die Erledigung der Einkommenssteuererklärung geht. Die Software ist so konzipiert, dass alle für die Anlage V notwendigen Angaben erfasst sind und direkt in die Steuererklärung übernommen werden können.
Vorjahresvergleiche sind in allen Sparten möglich, sodass hier ebenfalls in kurzer Zeit ein umfassender Überblick gewonnen wird. Stehen Einnahmen und Ausgaben für eine Immobilie nicht mehr in gewünschter Relation zueinander, kann durch Mieterhöhung oder Kostenminimierung schnell reagiert werden.
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Braucht man als Immobilieneigentümer eine Hausverwaltung?
Finden sich mehrere Wohnungseigentümer unter einem Dach zusammen, entsteht eine Wohnungseigentumsgemeinschaft, kurz WEG. Damit diese reibungslos funktioniert, hat der Gesetzgeber klare Vorgaben geschaffen. Es sind wichtige Grundregeln zu beachten, darüber hinaus können sich Rechtsfragen ergeben, die eindeutig geklärt werden müssen. Die Verteilung der Aufgaben, die bezüglich der Immobilie einer Eigentümergemeinschaft obliegen, kann zeitlich umfangreich und rechtlich anspruchsvoll sein. Gut beraten ist, wer diese Last auf die Schultern einer kompetenten Hausverwaltung abgibt. Sie kennt nicht nur die rechtlichen Pflichten, sondern weiß aus Erfahrung, wie man Probleme minimiert und konstruktive Lösungswege umsetzt.
Eigentum, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum – was zählt
Wer sich als Käufer für eine Immobilie in einer Wohnanlage interessiert oder bereits eine solche besitzt, weiß, dass es neben dem Sondereigentum auch ein Gemeinschaftseigentum gibt. Das Sondereigentum betrifft den eigenen Wohnraum, über den Eigentümer beliebig verfügen können. Auch das Recht der individuellen Gestaltung ist hier inbegriffen. Die Rechte Dritter dürfen dabei allerdings nicht beeinträchtigt werden. Garagen und Stellplätze, Garten, Dachboden und Keller werden durch eine Teilungserklärung definiert. Sie können auf diesem Weg einem Eigentümer zugeschrieben werden, obwohl es sich im Prinzip um Gemeinschaftseigentum handelt.
Für das Gemeinschaftseigentum gilt, dass nur die Eigentümergemeinschaft entscheiden kann, wie darüber verfahren wird. Alle anfallenden Kosten wie Instandhaltung, Instandsetzung und Umbauten für das Gemeinschaftseigentum werden auf die Eigentümer aufgeteilt. Auch Fenster und Wohnungstüren gelten als Gemeinschaftseigentum, da sie für die Sicherheit des ganzen Hauses sowie dessen Optik entscheidend sind. Optische und Sicherheitsgründe sind es, die für Balkone und Rollläden zählen. Hier muss die Eigentümergemeinschaft einen Weg finden, der allen Parteien gerecht wird.
Bereits durch die Zuordnung der unterschiedlichen Eigentumsarten wird klar, dass nicht nur die Nutzung, sondern auch die dafür anfallenden Kosten eindeutig zugeordnet werden müssen. Dies ist mit einem großen Arbeitsaufwand verbunden, der Eigentümern von einer kompetenten Hausverwaltung abgenommen wird. Bei so viel Arbeitsleistung entstehen jedoch weitere Ausgaben für die Wohnungseigentümer. Haben Eigentümer ihre Immobilie vermietet, können die Kosten für die Hausverwaltung auf die Mieter umgelegt werden. Werden die Wohnung jedoch selbst bewohnt, bleiben Eigentümer auf den Kosten sitzen.
Immobilien selbst verwalten – Kosten senken
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Schritt für Schritt kann beispielsweise die Nebenkostenabrechnung angelegt werden. Generelle Vorgaben bleiben erhalten, künftig sind nur noch die geänderten Zahlen einzufügen. Alle erforderlichen Angaben für die Nebenkostenabrechnung sind rechtssicher umgesetzt, inhaltlich ist alles erfasst, was notwendig ist. Details wie Umlageschlüssel und Abrechnungszeiträume können individuell geplant werden.
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Auch die Finanzplanung einzelner Eigentümer oder des Eigentümers einer Mietimmobilie findet online statt. Alle Einnahmen und Ausgaben sind hier zusammengefasst, für einen umfassenden Überblick braucht es nicht mehr als einen Mausklick. Welche Daten und Zahlen erfasst werden, entscheidet allein der Nutzer.
Sinnvoll ist die Online-Verwaltung der Immobilie auch dann, wenn es um die Erledigung der Einkommenssteuererklärung geht. Die Software ist so konzipiert, dass alle für die Anlage V notwendigen Angaben erfasst sind und direkt in die Steuererklärung übernommen werden können.
Vorjahresvergleiche sind in allen Sparten möglich, sodass hier ebenfalls in kurzer Zeit ein umfassender Überblick gewonnen wird. Stehen Einnahmen und Ausgaben für eine Immobilie nicht mehr in gewünschter Relation zueinander, kann durch Mieterhöhung oder Kostenminimierung schnell reagiert werden.
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